Übergangsfrist für
Kassensysteme bis 30.09.2020
Am 25.09.2019 wurde auf der Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung eine Übergangsfrist für Kassensysteme bis 30. September 2020 beschlossen.
Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit, die passende Sicherheitseinrichtung für Ihr Kassensystem auszuwählen und zu implementieren. Weitere Informationen zur Kassensicherungsverordnung haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst.