Sehr geehrte SIHOT-Kunden und Interessierte,
wir sind stolz darauf, dass wir erstmalig mit dem Bonitätszertifikat CrefoZert der Creditreform ausgezeichnet wurden. Ihr langjähriges Vertrauen in uns hat dies mit ermöglicht. Dafür bedanken wir uns sehr!
Im Mai ist es dann soweit: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die E-Privacy Verordnung treten in Kraft. Wir möchten Ihnen versichern, dass Sie mit SIHOT bereits gut darauf vorbereitet sind. Der Trend der Digitalisierung schreitet unaufhaltsam fort und die junge Generation verbindet damit klare Erwartungen, vor allem in ihre Arbeitgeber und zum Einsatz mobiler Endgeräte.
Wir freuen uns, wenn Ihnen unser Newsletter erneut informative Lesemomente bietet.
Ihr Jörg P. Berger
PERSÖNLICH
GUBSE AG erhält 2017 erstmalig Creditreform Bonitätszertifikat CrefoZert
Übergeben wurde die Auszeichnung an Jörg P. Berger, Vorstand der GUBSE AG, durch Stefan Becker, Kundenberater bei Creditreform Saarbrücken Dr. Uthoff KG.
Mit dieser Auszeichnung bestätigt sich die bereits über 30 Jahre bestehende Unternehmensphilosophie: Grundsolide arbeiten und verlässlicher Partner sein! Die GUBSE AG wurde 1986 mit der Idee gegründet, eine stabile, anwenderfreundliche und immer den aktuellen technologischen Trends entsprechende Hotelmanagement-Lösung zu entwickeln. Diesem Grundsatz sind wir treu geblieben und blicken heute auf weltweit über 3.500 Hotels, welche tagtäglich mit SIHOT arbeiten.
Besonders wichtig ist uns das Vertrauen unserer Kunden. Sie haben uns immer wieder bestätigt, dass sie sich auf uns verlassen, und dieses Vertrauen spiegelt sich heute auch im Bonitätszertifikat CrefoZert wieder. „Mit dem CrefoZert möchten wir Unternehmen eine Möglichkeit geben, die eigene Bonität gegenüber Kunden, Lieferanten und Banken zu dokumentieren“, so Stefan Becker. „Mit der Zertifizierung signalisiert die GUBSE AG ihren Geschäftspartnern, dass sie es mit einem gesunden und beständigen Unternehmen zu tun haben.“
Danke an Sie, unsere Kunden: „Nur mit Ihrem Vertrauen und mithilfe Ihrer Partnerschaft konnten wir auf diese Weise wachsen, uns entfalten und die Software für alle permanent weiterentwickeln und an die Marktbedürfnisse anpassen.“
BRANCHEN TRENDS
Wie ticken die Generationen X, Y & Z?
Mobile Geräte sind einer der Schlüssel zur neuen Kernzielgruppe!
Man nennt sie auch die “Reality-Check-Generation” – sie bevorzugen eine Face-to-Face-Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten, wollen hart für ihre Karriere arbeiten und legen keinen Wert auf hochtrabende Titel.
Eine Studie der US-Personalberatung Robert Half* legt der Hotellerie wichtige Schlussfolgerungen nahe: Die jungen Generationen X und Y sowie die “Gen-Zers” sind auf gut funktionierende Online-Technologie fixiert. Das heißt konkret: Highspeed-WLan ohne Hotspot-Blocker sind Pflicht in Hotels. TV-Bildschirme in Hotels müssen webfähig und im Zimmerpreis inbegriffen sein. Tablet PCs und Smartphones werden zur schnellen Kommunikation (per Messenger wie WhatsApp) und zum Austausch (wichtige Social-Media-Plattform: Instagram) als sogenannte Second Screens genutzt.
Persönliche Kommunikation ist in der Hotellerie wichtig, jedoch weniger bei Standardabläufen wie z.B. Check-in und Check-out – diese müssen vollautomatisiert per Smartphone funktionieren! Mitarbeiter bevorzugen ebenfalls eine schnelle, digitale und unkomplizierte Kommunikation, um sich die Zeit für die echten Gastbedürfnisse nehmen zu können. Hierfür erforderliche Informationen müssen stets auf einem Tablet zur Verfügung stehen. Service that sells: So bleibt Spitzenservice bestehen – feste Prozesse werden digital!
In der Branche geht die Nutzung von mobilen Endgeräten, hier vor allem von privaten Geräten der Mitarbeiter, nur zögerlich voran. Die junge Generation erwartet jedoch, dass sie auch im Job mit derselben modernen Technik arbeiten kann wie privat. Um diese Erwartungen zu erfüllen, ist es unter anderem ratsam, gemeinsam nach Lösungen zu suchen – oftmals entstehen so gute Ideen und technologische Vorstellungen können in bestehende Prozesse integriert werden. Geschwindigkeit und Personalisierung sind aktuelle Trends der Digitalisierung und dürfen nicht übergangen werden – Anpassungen und Optimierungen stehen auch in der Hotellerie im Vordergrund.
Um den Tagesablauf und die Aufgaben auch weiterhin professionell, zielorientiert und „in time“ zu realisieren, bedarf es Regeln, denn die Nutzung mobiler Geräte während der Arbeitszeit birgt oftmals die Gefahr, dass nicht nur berufliche Interessen verfolgt werden. Privates und berufliches beginnen sich zu verschmelzen – hier sind Disziplin, Vertrauen und klare Prinzipien wichtig. Solche Prozesse sollten gemeinsam besprochen werden, nur so kann der bestmögliche Nutzen einer digitalen Strategie im Unternehmen umgesetzt werden. Am Ende steht der Erfolg. Gäste und Mitarbeiter aller Generationen können selbst entscheiden, welches Ausmaß an moderner Technologie und Digitalisierung sie wann in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass die Branche darauf vorbereitet ist!
*Infos zur Robert Half Studie: Generation Z: Five Surprising Insights – New Research Sheds Light on Attitudes, Behaviors of Generation Z at Work (July 2015)
SIHOT.MOBILE
Die mobile Lösung für Ihre Mitarbeiter
Gedruckte Listen, für jede Abteilung individuell angepasst, gehören der Vergangenheit an, denn oftmals sind sie schon kurz nach dem Druck überholt. SIHOT.Mobileunterstützt die Hotelmitarbeiter bei ihren täglichen Arbeitsprozessen mit jederzeit aktuellen Informationen aus SIHOT.PMS. Die Nutzung eines Smartphones oder Tablets ist heutzutage jedem geläufig. Mit Hilfe von Apps navigiert man sich privat durch den Tag und dies gelingt nun auch mit SIHOT.Mobile. Die App kann einfach installiert werden und – unabhängig davon, ob Housekeeping, Technik, Service oder Management – jeder Mitarbeiter zieht seinen mobilen Nutzen aus SIHOT.Mobile.
Wie arbeiten nun die einzelnen Abteilungen mit SIHOT.Mobile?
Das spezielle Housekeeping–Dashboard gibt einen Überblick über den aktuellen Status aller Zimmer – welche sind „Bleiber“, welcher Gast ist bereits ausgecheckt und welches Zimmer muss für eine Anreise hergerichtet werden? Die Reinigung der Zimmer kann somit individuell gesteuert werden. Sobald ein Zimmer inspiziert wurde, wird es über die App freigegeben und die Rezeption kann es sofort vergeben. Eventuelle Fundsachen werden ebenfalls in der App erfasst und sind sofort im PMS sichtbar.
Sollte in einem der Zimmer ein technischer Defekt vorliegen, so kann der Reparaturauftrag direkt mit Foto eingestellt werden. Der Haustechniker erstellt sich eine priorisierte Reparaturliste und aktualisiert den Zimmerstatus nach Erledigung seiner Arbeiten entsprechend.
Auch im Restaurant unterstützt und erleichtert das Modul die tägliche Arbeit. So sieht der Service zum Beispiel jederzeit, welche Mahlzeiten im Arrangement des Gastes enthalten sind, wie viele Gäste noch zum Frühstücken kommen werden usw.
Das Management hat einen einfachen und direkten Blick auf die wichtigsten Zahlen im Haus.
Die Vorteile von SIHOT.Mobile auf einen Blick:
- Einfache, übersichtliche Bedienbarkeit
- Direkter Zugriff auf und sofortige Datenübertragung zu SIHOT.PMS
- Mobile Anwendung für Smartphone und Tablet
SIHOT.INFORMIERT
DSGVO – Sensibler Umgang mit Daten
Das Gesetz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die E-Privacy Verordnung treten am 25. Mai 2018 EU-weit in Kraft und lösen die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ab.
Die GUBSE AG hat sich bereits frühzeitig dem Thema gestellt und alle SIHOT.Module auf die neuen Bestimmungen hin überprüft. Erforderliche Anpassungen wurden von der Entwicklung durchgeführt bzw. werden nach finaler Bekanntgabe weiterer Details zur DSGVO zeitnah erledigt. Mit Ihrer SIHOT-Lösung sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite!
2016 ist nach langer politischer Diskussion die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom EU-Parlament verabschiedet worden und sie betrifft vor allem auch die Hotellerie. Zeitgleich zur Einführung am 25. Mai 2018 wird die E-Privacy Verordnung gültig. Alle Branchen müssen sich zukünftig an diese Verordnungen halten. Wenn bei der Datenverarbeitung das Datenschutzrecht verletzt wird, kann die Behörde eine Bestrafung von bis zu vier Prozent des Umsatzes als Sanktion festsetzen.
Um welche Daten geht es überhaupt und was bedeutet Datenverarbeitung?
- Im Fokus stehen personenbezogene Daten, die zur Identifikation einer Person geeignet sind, wie zum Beispiel Name, Alter, Geschlecht, Adresse. Bereits die Speicherung gilt als Datenverarbeitung und das Datenschutzrecht greift.
Ist die Dateneingabe in EDV-Systeme zulässig oder ist bereits hier eine Grauzone zu sehen?
- Datenverarbeitung ist zulässig, wenn hierfür berechtigte Gründe bestehen: zum Beispiel die Erfassung persönlicher Daten, um den Beherbergungsvertrag zu erfüllen. Problematisch: Daten, die für Werbemaßnahmen von Interesse sind. Hier ist immer die Einwilligungserfordernis des Gastes erforderlich.
Was bedeutet es, datenschutzkonform zu sein?
- Verfahrensverzeichnis anlegen: Dokumentation aller Prozesse, bei denen persönliche Daten von Gästen, Mitarbeitern, Lieferanten verarbeitet werden.
- Mitarbeiter müssen auf den Datenschutz verpflichtet und regelmäßig zu dem Thema geschult werden. Dies muss dokumentiert und hinterlegt werden. Im Einzelnen müssen Fragen wie: Wer hat Zugang? Wie wird kontrolliert? Welche Schutzmechanismen gibt es? beantwortet werden. Verletzungen der Regeln können zu einer Abmahnung oder zur berechtigten Kündigung führen.
- Bestimmung eines Datenschutzbeauftragten. Dies kann entweder ein nicht weisungsbefugter Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein.
Fazit: Datenschutz ist machbar! Mehr noch: Er ist eine Möglichkeit, interessante Alleinstellungsmerkmale für das Unternehmen zu erarbeiten.
Quelle u.a.: Gastgewerbe Online Magazin April 2017